SCHNARCHSCHIENE (APNOE– /PROTRUSIONSSCHIENE)
Schnarchschienen oder auch Apnoe- oder Protrusionsschienen halten den Unterkiefer während des Schlafens in einer vorderen Position. Die anhängenden Weichteile werden mit nach vorn bewegt, sodass sie nicht mehr zurückfallen können. Die Apnoeschienen halten also die oberen Atemwege während des Schlafes offen und wirken so der Schlafapnoe und dem Entstehen von Schnarchgeräuschen entgegen.
Ursachen für das Schnarchen
Schnarchen wird meist durch eine Verengung der Atemwege verursacht. Das kann unterschiedliche Auslöser haben. Einer ist das Erschlaffen des Zungenmuskels. Dabei sinkt die Zunge während des Schlafes in den Rachenraum zurück und verengt so den Luftweg. An den Engstellen kommt es schließlich zu Luftverwirbelungen und Vibrationen. Diese verursachen das Schnarchgeräusch.
Man bezeichnet dies als Zungengrundschnarchen.
Die Schnarchschiene als Lösung
Eine Lösung gegen Schnarchen kann eine Schnarchschiene (Protrusionsschiene) sein. Sie wird bei einer der häufigsten Ursachen des Schnarchens eingesetzt: dem Zungengrundschnarchen.
Die Schiene wird ähnlich wie eine herausnehmbare Zahnspange getragen. Sie schiebt den Unterkiefer vor und zieht Zungenmuskel sowie Unterkiefergewebe nach vorn. Dadurch entspannt sich die Rachenmuskulatur und die Atemwege werden freigehalten. Das Schnarchgeräusch bleibt aus.
Um eine solche Schiene tragen zu können, sollten Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Ihre Zähne müssen dem Druck standhalten können, der durch die Schnarchschiene im Kiefer- und Rachenbereich aufgebaut wird. Schnarchschienen sind daher nur bedingt für Sie geeignet, wenn Sie:
- Mehrere fehlende Zähne pro Zahnbogen haben.
- Eine herausnehmbare Prothese besitzen.
- Einen starken Überbiss haben.
In diesen Fällen sollten Sie unbedingt mit uns abklären, ob Ihr Kiefer stark genug für das Tragen einer Schnarchschiene ist.
Was ist eine Schlafapnoe?
Bei einer Schlafapnoe kommt es während des Schlafes immer wieder zu Atempausen (medizinisch: Apnoe = griechisch für Windstille). Diese Atemaussetzer dauern mindestens 10 Sekunden, durchschnittlich 20 bis 30 Sekunden. Sie können aber auch minutenlang anhalten. Das kann mit Schnarchen verbunden sein, muss aber nicht. Die Betroffenen bemerken ihre Atemstillstände oft gar nicht. Häufig sind es die Bettpartner, denen die Atemaussetzer auffallen.
Die Atempausen stören die Schlafqualität, sodass es zu Symptomen wie starker Müdigkeit am Tag und Konzentrationsschwäche kommen kann. Vor allem in monotonen Situationen nicken Menschen mit Schlafapnoe-Syndrom leicht ein. Die Atemaussetzer können die Gesundheit gefährden und zum Beispiel zur Entwicklung eines Bluthochdrucks beitragen.
Es gibt verschiedene Therapieansätze. Besonders bewährt hat sich die Behandlung mit einer speziellen Atemmaske, und Protrusionsschienen, die Betroffene nachts tragen.
Häufige Symptome einer Schlafapnoe
Weil die Betroffenen – oft ohne es zu merken – nachts immer wieder für wenige Sekunden wach werden, bringt der Schlaf nicht mehr die nötige Erholung. Häufige Folge ist eine starke Tagesmüdigkeit. Die Patienten fühlen sich oft schlapp, unkonzentriert und weniger leistungsfähig. Ihr Gedächtnis lässt nach. Libido und Potenz können verringert sein.
Viele Patienten mit Schlafapnoe neigen dazu, untertags immer wieder unwillkürlich und plötzlich für wenige Sekunden einzunicken (Sekundenschlaf). Dies kann während der Arbeit oder im Straßenverkehr gefährlich werden.
Manchmal deuten morgendliche Kopfschmerzen und ein morgendlich trockener Mund auf eine Schlafapnoe hin.
Welche Folgen hat eine Schlafapnoe?
Gerät die Atmung im Schlaf ins Stocken, wird der Körper kurzzeitig in eine Art Alarmzustand versetzt. Er aktiviert das autonome Nervensystem, wobei Blutdruck und Herzfrequenz ansteigen können.
Wird Bluthochdruck festgestellt, sollte immer auch an eine Schlafapnoe als möglichen (Mit-)Auslöser gedacht werden. Bluthochdruck wiederum erhöht das Risiko für Folgeerkrankungen wie Herzinfarkt, Herzschwäche und Schlaganfall.
Kosten einer Schnarcherschiene
Die Kosten für eine Apnoe-/ Schnarchschiene werden bei Kassenpatienten nur bei einer diagnostizierten Schlafapnoe von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Verordnung kann nicht vom Zahnarzt erfolgen, sondern nur von einem Arzt mit der Zusatzqualifikation „Schlafmedizin“. Und dies nur als zweite Behandlungsoption und nur dann, wenn die erste Behandlungsoption (CPAP-Beatmung) im Behandlungsfall nicht einsetzbar ist. In diesen Fällen erfolgt dann eine ärztliche Überweisung zur Behandlung mit Protrusionsschiene an uns.
Sollten die Voraussetzungen für einer Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht gegeben sein, können Sie eine Schnarcherschiene als Privatleistung jederzeit erhalten.
Haben Sie weitere Fragen? Wir beraten Sie gerne!