NARKOSE

 

Zahnarztbesuch ohne Angst dank Vollnarkose

 

Angst und Schmerzen braucht niemand, schon gar nicht beim Zahnarzt. In den meisten Fällen lässt sich beides durch eine lokale Betäubung ausschalten. Falls nicht, kann eine Narkose beim Zahnarzt dazu beitragen, Zahnbehandlungen für den Patienten so erträglich wie möglich zu gestalten.

Kleinere Behandlungen führt der Zahnarzt in der Regel unter lokaler Anästhesie durch, das ist die klassische Betäubungsspritze. Sie unterdrückt das Schmerzempfinden an der Behandlungsstelle, der Patient bleibt jedoch bei vollem Bewusstsein.

Genau das kann für Menschen, die große Angst vor dem Zahnarzt haben, eine unerträgliche Vorstellung sein. Denn es sind nicht nur mögliche Schmerzen, sondern auch Erschütterungen, die Geräusche des Bohrers oder der Anblick von Instrumenten, die bei ihnen Panik auslösen. Einfach entspannt einzuschlafen und erst zu erwachen, wenn alles vorbei ist: Eine Narkose beim Zahnarzt ist für Patienten mit ausgeprägter Zahnarztangst oft der einzig gangbare Weg, um eine notwendige Gebisssanierung in Angriff zu nehmen.

Im Vorfeld klären wir, sowie der Narkosearzt deshalb in einem ausführlichen Gespräch mit dem Patienten eventuelle Vorerkrankungen ab. Umfangreichere Voruntersuchungen wie EKG, Röntgen- oder Laboruntersuchungen werden in der Regel nur bei kranken oder durch ihre Vorgeschichte gefährdeten Menschen notwendig.

Vollnarkose beim Zahnarzt
Wann zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Bei den meisten zahnärztlichen Behandlungen ist eine örtliche Betäubung die Methode der Wahl. Sie reicht in der Regel aus, um den Eingriff schmerzfrei verlaufen zu lassen und wird von der Krankenkasse immer übernommen.

Bei größeren Eingriffen ist aber auch eine Behandlung unter Vollnarkose möglich – entweder auf Wunsch des Patienten oder auf Anraten des Zahnarztes. Doch stellt sich hier die Frage, wer die Kosten einer solchen Vollnarkose zu tragen hat.

Kriterien für Übernahme der Vollnarkose-Kosten beim Zahnarzt durch die gesetzliche Krankenkasse:

Grundsätzlich übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer Vollnarkose nur dann, wenn sie in Verbindung mit Kassenbehandlungen erfolgt und aus rein medizinischen Gesichtspunkten als notwendig erachtet wird. Dies ist gegeben:

  • bei Patienten mit ärztlich anerkannter bzw. nachweislich psychotherapeutisch behandelter Zahnarztphobie,
  • bei einem besonders großen chirurgischen Eingriff, bei dem eine einfachere Form der Schmerzausschaltung nicht ausreicht,
  • bei Patienten, die aufgrund einer Allergie oder einer Erkrankung kein örtliches Betäubungsmittel vertragen,
  • bei Kindern unter 12 Jahren, die sich nur schwer beruhigen lassen,
  • bei Patienten mit geistiger Behinderung oder schweren Bewegungsstörungen.
  • bei Patienten mit ausgeprägtem Würgereiz

Über die Notwendigkeit entscheidet in erster Linie der behandelnde Zahnarzt. Um die medizinische Notwendigkeit abschließend zu beurteilen, lässt sich die Krankenkasse meist von Fachärzten des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) unter Berücksichtigung des ärztlichen Befundberichtes beraten. Diese Entscheidet somit letztendlich, ob die Kosten der Vollnarkose übernommen werden. Sind die Voraussetzungen für eine Übernahme der Vollnarkose-Kosten beim Zahnarzt erfüllt, können die Anästhesieleistungen über die jeweils zuständige Kassenärztliche Vereinigung und somit über die Krankenversichertenkarte abgerechnet werden.

Hingegen dürfen Leistungen, die für den Patienten zwar wünschenswert oder angenehm, aus medizinischer Sicht aber nicht notwendig sind, von den Krankenkassen nicht übernommen werden. Ein typisches Beispiel einer solchen „Wunschnarkose“ ist die Entfernung aller vier Weisheitszähne: Aus medizinischer Sicht kann der Eingriff in mehreren Sitzungen mit jeweils örtlicher Betäubung erfolgen; für viele Patienten wäre es jedoch angenehmer, alle vier Zähne in einer Behandlung unter Vollnarkose entfernen zu lassen. In diesem Fall wird die Krankenkasse die Kosten jedoch nicht übernehmen.

Selbstverständlich haben Patienten die Möglichkeit, die Vollnarkose-Kosten beim Zahnarzt aus eigener Tasche zu zahlen. Der Preis einer Narkose richtet sich in der Regel nach der Dauer der Behandlung. Für eine einstündige Zahnbehandlung fallen durchschnittlich ca. 250-300 Euro an.

Arten der Narkose

Die klassische Vollnarkose ist nicht die einzig mögliche Option, wenn eine Zahnbehandlung im Tiefschlaf stattfinden soll. Die moderne Medizin verfügt über einige „sanftere“ Narkose-Methoden, die weniger stark in Körperfunktionen wie Kreislauf und Nervensystem eingreifen, aber dennoch zuverlässig Angst und Schmerzen ausschalten. – Ein kurzer Überblick.

Vollnarkose

Eine Vollnarkose ist ein künstlich herbeigeführter Schlafzustand, in dem Bewusstsein und Schmerzempfinden ausgeschaltet sind. Auch Körperfunktionen wie Atmung, Kreislauf, Blutdruck und Reflexe werden, je nach Dosierung der Medikamente, stark gedämpft oder setzen komplett aus. Während einer Vollnarkose werden Sie daher künstlich beatmet und ein Anästhesist überwacht laufend Ihre Vitalfunktionen. Meist führt man die Narkose-Medikamente kontinuierlich über einen intravenösen Zugang zu, wodurch sich die Schlaftiefe exakt steuern lässt.

Analgosedierung (Dämmerschlaf)

Bei einer sogenannten Analgosedierung sind Sie zwar nicht völlig „weg“, befinden sich aber in einem tranceartigen, tiefenentspannten Ruhezustand. Das erreicht der Zahnarzt durch hochwirksame Beruhigungsmittel, die Sie entweder als Tablette zu sich nehmen oder über einen intravenösen Zugang verabreicht bekommen. Zugleich erhalten Sie starke Schmerzmittel, um auch das körperliche Schmerzempfinden zuverlässig auszuschalten. Während des Dämmerschlafs sind Sie ansprechbar und müssen im Unterschied zur Vollnarkose nicht beatmet werden. Es kann sein, dass Sie im Nachhinein keinerlei Erinnerung an den Eingriff haben.

Sedierung mit Lachgas

Lachgas ist ein Gemisch aus Sauerstoff und Stickstoff, das der Patient über eine Nasenmaske einatmet. Mit Lachgas erreicht man eine tiefe innere Entspannung, die viele Patienten an einen Traumzustand erinnert. Das Zeitgefühl kann verschwimmen, sodass Sie die Behandlung wesentlich kürzer erleben. Dennoch sind Sie ansprechbar und bei Bewusstsein.